Die Urheberechtsproblematik am Beispiel Creative Commons
Die „copyright“ oder Urheberechts-Problematik hat mit dem beinahe uneingeschränkten Datenzugang im Internet noch weiter zugenommen. Dieser Artikel befasst vordergründig mit „sharing“ von Musikstücken, Songs und Liedertexten aus der Perspektive des Künstlers. Im Folgenden werden alle wichtigen Fachausdrücke - den Internetanforderungen gerecht - in Englisch angeführt sein.
Persönlicher Bezug
In unserer Gesellschaft sind viele Jugenldiche teil einer oder sogar mehrerer Bands. Die Musik spielt eine wichtige Rolle in der persönlichen Entfaltung. Aber wie kann ich, als einzelperson sichergehen, dass meine Songs oder Lyrics geschützt sind, und vor allem, für welche Lizenz entscheide ich mich. Die Idee zu diesem Artikel entstand, da ich selber in einer Band gesungen und Lyrics verfasst habe. Nach meinem Ausstieg wurden meine Lyrics weiterverwendet und live aufgeführt. Kurze Zeit darauf entstand auch eine CD mit ausschließlich von mir verfassten Lyrics. Zu diesem Zeitpunkt waren meine Songs nicht geschützt oder lizensiert und somit durfte jeder frei darüber verfügen, oder wie in diesem Fall: ohne zu fragen, weiterverwenden! Da es sich bei Lyrics um geistiges Eigentum handelt, hat jeder Urheber das Recht, seine Werke zu lizensieren bzw. witschaftlich zu nutzen. Ausgehen von diesem Punkt, habe ich mich dann auf die Suche gemacht, nach einer kostenlosen Variante, die mir allerdings das Mitspracherecht sichert.
Die AKM in Österreich
In Österreich gibt es die AKM- die Staatlich genehmigte Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger AKM. Hier kann man Mitglied werden und mit einem Jährlichen Beitrag von ca. 75€ seine Schaffenswerke urheberrechtlich schützen lassen. Allerdings kann man seine Werke nur über eine Gesellschaft veröffentlichen lassen und wenn die Aufführung der Werke nicht sehr viel Gewinn abwirft, rentiert sich die Mühe kaum! Darüber hinaus ist diese Version nicht für die online-Nutzung primär gedacht. Der Fokus liegt vor allem auf gewerblicher Vorführung, Auftritten, Cover Versionen oder auch Radioauftritten, sprich alles, was vor der Zeit von Internet (Youtube, Weblogs), Downloads (iTunes, edonkey) und Onlineshopping von Relevanz war. Die Illegalität spielte noch keine so große Rolle, da der Aufwand - im Vergleich zu der Situation im Jahre 2008 - viel größer war, Raubkopien anzufertigen. Und auch bei Autritten fiel eine Coverversion schneller Mal auf, da die Medialität nicht so schnell reagierte, bzw. die Aktualität nicht gegeben war. Heute ist eine Neuigkeit innerhalb von Sekunden auf mehreren Plattformen zu finden und wird in Onlinezeitschriften wenige Minuten nach dem Geschehen veröffentlicht, während vor einigen Jahren die „Neuigkeit“ oft mehr als einen Tag alt war. Genauso verhält es sich auch mit der Accessibility von Musik, wenn etwas online ist, kann man nach dem Dominostein-Prinizp, zusehen, wie schnell viele daraus einen Nutzen ziehen oder es weiter verwenden, ohne jemals dafür zu zahlen oder dem Verfasser auch nur Bescheid sagen bzw. eine Vereinbarung mit demselben treffen.
CreativeCommons
Viel effizienter ist hier die CreativeCommons Lizenz. Diese ist speziell für den Internet- und E-Commercebereich ausgelegt.
Anders als bei der AKM, steht hier bei CC's nicht der Profit im Vordergrund, weder der, der Musiker noch betreuenden Gesellschaft.
Es geht darum, Musik für Jedermann zugänglich zu machen und das Bild des 20 Jahrhunderts etwas zu ändern.
Musik ist zwar nach wie vor Gedankliches Eigentum des Verfassers, aber wenn die Musik/Texte nicht gewerblich genützt werden, darf der Downloader sich damit im Heimbedarf beschäftige, die Inhalte adaptieren uvm. Diese Idee steht ganz im Kontext von „open source“ und „data sharing“, denn vielen ist bereits bewusst geworden, dass es sinnlos ist, die Informationsvielfalt des Internets kontrollieren zu wollen. Viel sinnvoller wäre es, sich neue Wege und Möglichkeiten zu überlegen, die die Rechte des Einzelnen schützen, und den anderen einen möglichst großen Handlungsspielraum lassen.
so auch bei Creative Commons.
Unter CC — kann man sich seine persönliche Lizenz kreieren. Bereits als Vorselektion kann man die Östereichische Rechtslage wählen und seine Lizenz somit genau an den österreichischen Markt und die Gesetze anpassen
zum CC Logo
CreativeCommons Lizenz
Im Jahr 2002 wurde in Österreich ein Gesetz zu „Civil Law, Information Technology Law and E-Commerce Law“ erlassen, an welchem sich die Creative Common Lizenz orientiert. Hierbei kann man prinzipiell drei Kategorien unterscheiden
- all right reserved
- some right reserved
- public domain
Creative Commons geht es vor allem auch darum, dass die Werke nichtwirtschaftlich von allen genützt oder verändert werden können, jedoch nur im privaten Bereich.
In der Internet Branche werden solche Resourcen auch als „open source“ bezeichnet, was bedeutet, dass der Inhalt jedem frei zugänglich ist und weiter verwendet werden darf.
Die verschiedenen CC Lizenzen beschränken sich nicht auf Musiker, sonderen stehen auch Fotografen, Wissenschaftlern, Gründern etc. zur Verfügung und werden an deren spezielle Bedrüfnisse angepasst.
„Bei Verwendung einer Creative Commons Lizenz behalten Sie Ihr Urheberrecht, erlauben anderen jedoch, Ihr Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - vorausgesetzt, Sie werden als Rechteinhaber genannt und weitere Bedingungen, die Sie hier selber festlegen können, werden eingehalten. Für Creative Commons Neueinsteiger haben wir eine Liste mit Dingen, die zu bedenken sind, zusammengestellt. Falls Sie Ihr Werk ohne Bedingungen freigeben wollen (was allerdings beispielsweise nach deutschem Urheberrecht nicht möglich ist), wählen Sie bitte die Public Domain.“ Zitat, Lizenzwahl
Nach Generierung der persönlichen Lizenz (als Bildbutton) wird diese einfach auf der Homepage, auf welcher sich die lizenzrelevanten Inhalte befinden, angefügt. Durch die Publizierung auf einer öffentlich zugänglichen Seite sind die Inhalte vom Moment des Anfügens (Der CC Lizenz) auf die individuell festgelegte Art und Weise geschützt. Mein persönliches Beispiel, wobei sich ganz unten in der Mitte der Seite, die CC Lizenz befindet.
Die hier verwendete Lizenz setzt sich aus vier Teillizenzen zusammen. Man darf
„das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung: Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).
Keine kommerzielle Nutzung: Dieses Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Keine Bearbeitung: Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.“ persönliche Lizenz
Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden. Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten. Diese Lizenz lässt die individuellen Urheberrechte unberührt.
Zukunft von File- und Musicsharing
Ein persönlicher Exkurs
Meine persönliche Meinung über die Zukunft von Musicsharing hat sich gerade in den letzten Wochen sehr geändert. Im meinem nahen Umfeld ergab sich öfter das Gespärch, über Kommerz und Musik. Grund dafür ist das Portal alonetone.com, das Musiker dazu anregt, ihre Musik online zu stellen, weiters scheinen die Titel und der Musiker auf iTunes auf und die Seite kann von jedem gratis besucht werden und Musik downgeloaded werden.
Wie der „Head“ der Seite mir erklärte, geht es hier im Speziellem nicht darum, Profit durch die Musiker zu machen (die bereits von der Musik- und Produzenten-Industrie ausgenommen werden). Vielmehr soll es als Plattform zum Austausch von Musik, und zur Promotion der kleinen Musiker verwendet werden. Denn viele Musiker bekommen nie die Chance, bei iTunes aufzuscheinen, oder für die Hörer aufzufallen. Wobei viele auch nicht auftreten wollen, oder die Werbetrommel rühren wollen. Ihnen geht es primär darum, Musik zu machen und mit Gleichgesinnten zu teilen bzw. Interessierte zu finden, und ihnen den Zugang und Austausch zu ermöglichen.
Jeder Musiker kann sich registrieren und danach seine eigenen Werke uploaden und mit andern sharen. Darüber hinaus ist die Musik der Homepage vielfältig und nicht so kommerziell, sondern der Fokus liegt auf Musikrichtungen wie Jazz, Electronic, Instrumental oder auch Klangspielereien. Aber das Reportoire erweitert sich stätig.
Momentan bezahlt der Ersteller für die Downloads der Seitenbesucher, hierfür gibt es eine günstige Variante uber amazon.com. Auf deren Server werden die mp3's abgelget und auf Anfrage, sprich klicken auf den Titel wieder auf die Seite zurückgestellt und für den Downloader zuhause hörbar!
Ab einem gewissen Bekanntheitsgrad und Downloadmenge der Seite wird dies jedoch nicht mehr (finanziell) lösbar sein, dann ist es die Frage, ob man den gleichen Weg wie viele anderen Firmen einschlägt, und durch Pop-ups und Werbung die Seite finanziert, oder ob man auf einen Sponsor hofft, der das Zukunftspotential dieses Konzepts erkennt und fördern will…
Die Idee finde ich jedoch genial und dieser Ansatz ermöglicht es, die Urheberechtsproblematik nicht mehr so in den Vordergrund zu rücken. Die funktioniert nur dann, wenn die Musiker sich gegen die Produktionsfirmen und die dahinter steckende Maschinerie zu stellen, um den Austausch von Musik und Information zwischen den Musikern und den Hörern, zu ermöglichen. Auch ohne kommerzielle Ausbeutung der Musiker, sondern ein Portal für und von eben diesen.
Literatur und Links
bei Fragen
Marlena-Valerie Koppendorfer
Matrikelnummer 0310012
Studienkennzahl C328
abgeschlossen am 18.1.2008