Jugendmedienschutz in Österreich

Die Jugendfilmkommission (JFK) wurde 1948 gegründet - als eine Serviceeinrichtung für die Bundesländer, welche Empfehlungen für Altersfreigaben vergibt.

Aufgrund des föderalistischen Verfassungsprinzips ist der Jugendschutz - und somit auch der Jugendmedienschutz - im jeweiligen Landesrecht verankert. Somit müsste jedes Bundesland alle Kinofilme & Trailer jeweils selbst prüfen, um eine entsprechende Alterfreigabe festzusetzen. Da dies zu Aufwändig wäre und zu möglicherweise sehr unterschiedlichen Altersfreigaben führen könnte, scheint mir die Jugendmedienkommission (JMK) als „zentrale“ Stelle sinnvoll.

Herrn Klugers Wissen nach als einziges Bundesland hat Wien als erwähnenswert, dass es auch noch den „Filmbeirat der Stadt Wien“ gibt, welcher die Altersfreigaben im Bereich Kino für Wien festlegt - zuständige Behörde: Magistratsabteilung 36 (Veranstaltungswesen).

Zur Filmprüfung selbst: Eingereicht werden seitens der Filmverleih-Firmen alle Filme, für die eine Altersfreigabe unter 16 Jahren angestrebt wird. Wird ein Film - sei er auch noch so harmlos - nicht eingereicht, hat dieser damit automatisch eine Altersfreigabe ab dem 16. Lebensjahr. Für die Einhaltung und Kontrolle in diesem Bereich ist das jeweilige Bundesland zuständig. Hier kann dann das jeweilige Jugendschutzgesetz bzw. Kino oder Lichtspielgesetz zur Anwendung kommen. Allerdings gibt es hier durchaus Unterschiede. Beste Quelle für Recherchen: http://www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationsgesetz des Bundes.

Filmprüfungen der JMK: Bei Filmprüfungen der JMK sind jeweils fünf Personen der JMK anwesend. 1 Vorsitzende/r 1 Ländervertreter 3 Prüfer/innen

Es kommt aber auch vor, dass Fachleute berufen werden, z. B. Kommunikations-wissenschaftler oder Medienpädagogen.

Zur Ländervertretung: Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark haben Prüfer/innen nominiert, die aktiv an den Filmprüfungen teilnehmen. Die übrigen Bundesländer entsenden keine Prüfer/innen. Laut Herrn Klugers Wissens aus Organisations- und Kostengründen (z.B. Distanz zu Wien - Fahrtkosten, etc.).

Seit Juli 2001 besteht eine Übereinkunft zwischen dem ORF und dem Bildungsministerium im Bereich des Jugendmedienschutzes zusammenzuarbeiten. Auf Anfrage werden Filme für den ORF auf ihre Jugendtauglichkeit geprüft. Seit November 2004 werden die Prüfergebnisse der JMK im Internet unter http://www.bmukk.gv.at/jmk-db zur Verfügung gestellt

Eine bundesweit einheitliche Regelung im Bereich Jugendschutz ist immer wieder im Gespräch. Laut Herrn Kluger, wird aber derzeit nicht an einer Vereinheitlichung des Jugendschutzes gearbeitet (dies würde eine Verfassungsänderung voraussetzen!).

Im Bereich Computerspiele gibt es in Österreich die „Bupp“ - nähere Infos dazu finden Sie unter: http://www.bupp.at/jart/prj3/bupp/main.jart

Bei der Bundeskommission gibt es die Altersstufen: uneingeschränkt, ab 6, ab 10, ab 12, ab 14, ab 16 und ab 18 Jahren. Die Freigabe ab 18 Jahren wird aber praktisch überhaupt nicht mehr erteilt.

Internetquellen:

http://www.bmukk.gv.at – Herr Kluger Michael ADir. Michael Kluger BM für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung Präs.8 Jugendmedienkommission, Medienpädagogik - Bildungsmedien - Medienservice Minoritenplatz 5; 1014 Wien (Postadresse) Concordiaplatz 1, 1014 Wien (Besuchsadresse) Tel.: +43 (1) 53 120 - 4835 Fax: +43 (1) 53 120 - 4848 Telefax: +43 (1) 53 120-814835 e-mail: michael.kluger@bmukk.gv.at

http://www.bupp.at/jart/prj3/bupp/main.jart - Bupp - Bundesstelle für die positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen, Stand 11.11.2007

Weiterführende Quellen:

http://www.bmukk.gv.at/jmk-db - Internetergebnisse

http://www.fsf.de/fsf2/publikationen/publikationen.php?mode=3&id_lit=218&order=ASC – Schwanda Artikel

Das große Lexikon Medien und Kommunikation Kompendium interdisziplinärer Konzepte. Hrsg. v. Leon R. Tsvasman, 2006 Ergon , ISBN 3-89913-515-6