Barrierefreiheit (insbesondere für gehörlose Menschen)

Barrierefreiheit heißt, dass es keine Hindernisse geben darf. In Österreich verlangt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz daher, dass Gebäude, Anlagen, andere Lebensbereiche, sowie öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenfalls gilt dies für technische Gebrauchsgegenstände oder Informationsverarbeitungssysteme. Für Menschen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei zugänglich und/oder benutzbar sein, ansonsten kann es zu einer unmittelbaren Diskriminierung kommen.

Das Behindertengleichstellungsrecht schützt in vielen Lebensbereichen vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

Von unmittelbarer Diskriminierung spricht man, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird. Die Ungleichbehandlung muss aufgrund der Behinderung erfolgen. Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen mit Behinderungen durch scheinbar neutrale Vorschriften gestalteter Lebensbereiche gegenüber anderen Personen in besonderer Weise (zB baulich, Hausordnungen, etc.) benachteiligt werden.

Barrierefreie Kommunikation und Information

Kommunikation und Information müssen barrierefrei möglich sein. Das gilt gesetzlich für alle öffentlichen Anbieter, das heißt sämtliche Webauftritte oder Programmangebote von Trägern öffentlicher Gewalt müssen barrierefrei zugänglich sein. Je nach Art der Einschränkung nutzen Menschen mit Behinderungen verschiedene Formen der Verständigung, worauf bei der Weitergabe von Informationen auf sämtlichen Wegen geachtet werden muss.

Es werden zunehmend technische Hilfsmittel eingesetzt, so gibt es bereits Audiodeskriptionen für blinde Menschen oder die Möglichkeit Tastaturen mit den Augen zu bedienen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen Inhalte verständlich gemacht werden und so Informationen in leichter Sprache verfügbar sein. Für gehörlose Menschen ist die visuelle Kommunikation mittels der Gebärdensprache wichtig. Die ÖGS gilt mittlerweile als vollwertiges, eigenständiges Sprachsystem, das öffentlich anerkannt wurde. Diese Anerkennung heißt, dass gehörlose Menschen ein Recht auf Informationen in ihrer Muttersprache haben. Dieses Recht fordern bereits verschiedene Interes-sensvertretungen ein.

Gehörlosigkeit liegt vor, wenn die Hörschädigung mehr als 90 Dezibel beträgt. Ein Mensch, der hören und sehen kann, geht davon aus, dass Gehörlosigkeit ein nicht sehr großes Problem darstellt, da man lesen, schreiben und sehen kann. Da „unsere“ Gesellschaft auf der Lautsprache basiert, gibt es oft gravierende Auswirkungen auf die Kommunikation mit Gehörlosen.

Barrierefreiheit heißt für gehörlose Menschen, dass Texte im Web und Gesprochenes im Fernsehen in ÖGS-Videos oder Untertitel dargestellt wird. Auch Städteführer oder die Soft-ware auf einer CD könnte so leichter übermittelt werden. Da Gehörlose Alarme, Signale oder Warnungen nicht wahrnehmen, müssen solche auch visuell oder taktil angeboten werden – im so genannten 2-Sinne-Prinzip – zB in Aufzügen oder Notrufeinrichtungen auf Autobahnen.

Benutzerfreundlichkeit

Im Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit müssen, für eine barrierefreie Gestaltung von Medien, bestimmte Fragen geklärt werden. Beispielsweise müssen Gebärdensprachfilme im Internet mit allen Browsern geöffnet und angesehen werden können. Wünschenswert wären außerdem mehr visuelle Elemente oder Hinweise anstelle von textbasierten Informationen, da die deutsche Sprache für viele gehörlose Menschen ja nur eine Zweitsprache ist und komplizierte Sachverhalte oft nur schwer verständlich sind. Auch die Schriftsprache muss in ÖGS übersetzt werden und die ÖGS-Filme technisch gewissen Normen (Schnitt, Beleuchtung, Geschwindigkeit, etc.) entsprechen. Außerdem gibt es ein spezielles Symbol, das auf der Startseite gut sichtbar und immer an der gleichen Stelle platziert sein muss. Es signalisiert, dass ÖGS-Videos vorhanden sind.

Ein Beispiel für eine Internetseite mit dieser Grafik, ist die Österreichische Bundesbahn, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Im Fernsehen heißt es auf BAYERN jeden Samstag ab 9:45 „Sehen statt Hören“ – Ein Wochenmagazin für Hörgeschädigte. Hier wird ausschließlich in Gebärdensprache und mit Un-tertiteln kommuniziert.

Initiative „Kinderhände“

Auf der Website http://kinderhaende.at/ werden Gebärdensprachkurse für gehörlose, schwerhörige, cochlear-implantierte oder auch hörende Kinder angeboten - im Sinne einer bilingualen Bildung wird hörenden Kindern die ÖGS näher gebracht. Davon profitieren diese ihr Leben lang.

Wichtige Quellen